Die in den letzten Jahrzehnten stark zunehmende Verrechtlichung der Architekten- und Ingenieurtätigkeiten im Bauwesen erfordert ein immer komplexeres Wissen bei der Gestaltung von Architekten-, Generalplaner- und Ingenieurverträgen sowie bei der Begleitung im Schadenfall.
Wir haben diesem Umstand nunmehr Rechnung getragen und ab sofort einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht als Rechtsanwalt mit Prokura in unserer Firma angestellt.
Für unsere Mandantschaft bedeutet dies eine Optimierung unserer Expertise beim künftigen Prüfen Ihrer Architekten- und Ingenieurverträge, vor Abschluss mit dem Bauherrn, und bei der Begleitung im Schadenfall. Diese Serviceleistung ist für Sie nach wie vor kostenrei und bietet die Basis für Ihre Sicherheit bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben im Bauwesen.