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Prüfung von Architekten - / Ingenieur- und Generalplanerverträgen samt späterer Nachträge und Leistungsabrufe bei Stufenverträgen
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Klärung Ihrer Rechtsfragen hinsichtlich Berufsausübung und Versicherungsschutz durch unseren erfahrenen hausinternen Juristen (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, baurechtliche Promotion zur Nachtragsvergütung)
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Aufklärung im prozessualen Verfahren (Klageverfahren, Mahnverfahren, Streitverkündung, Selbständiges Beweisverfahren, Urkundenprozess) mit Hinweisen aus der Gerichtspraxis auf Basis der zurückliegenden langjährigen Anwaltstätigkeit unseres hausinternen Juristen
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Hilfe bei der Ausgestaltung von Subplaner- und ARGE-Verträgen
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Laufende Betreuung und Aktualisierung Ihrer Versicherungsverträge
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Unterstützung bei der Gründung und Trennung von Partnerschaften
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Unterstützung bei Umfirmierungen (z.B. GmbH-Gründungen)
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Frühzeitige Unterstützung bereits im Stadium der Anbahnung potenzieller Mängel und Schadensfälle samt rechtlicher Bewertung des Sachgeschehens
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Bedarfsgerechte Vermittlung von Fachanwälten und öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Schadensfall
Durch Erteilung eines Maklerauftrags können Sie uns jederzeit mit der Vertretung Ihrer Interessen, auch für bereits bestehende Versicherungsverträge, betrauen. Wir überprüfen sogleich Ihre Architekten- bzw. Ingenieurverträge auf Haftung und Versicherungsschutz und nehmen eine entsprechende Risikoanalyse für Sie vor. Bestehende Versicherungsverträge werden im Hinblick auf Prämienhöhe, Deckungsumfang und Bedingungen überprüft und gegebenenfalls entsprechend angepasst. Im Schadensfall sind wir Ihr erster Ansprechpartner. Wir besprechen mit Ihnen die Sachlage, den Regulierungsverlauf und erledigen die Schadensmeldung beim Versicherer.